Berufsfachschule für Pflege | 3BFP
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA
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Generalistische Ausbildung
Mit der im neuen Pflegeberufegesetz geregelten generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum neuen Berufsbild „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung
befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Alle Versorgungsbereiche, ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen generalistischen Pflegeausbildung offen.
Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
Ziel der Ausbildung
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Im 3. Jahr der Ausbildung ist an der Helen-Keller-Schule bei ausreichender Bewerberzahl eine Fokussierung auf den Berufsabschluss „Altenpflegerin/Altenpfleger“ möglich.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre in Vollzeit, gegliedert in 2.100 Stunden theoretischem und fachpraktischem Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Inhalte der Ausbildung
Theorieausbildung (theoretischer und fachpraktischer Unterricht) im Umfang von 2.100 Stunden findet an der Helen-Keller-Schule statt.
Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden erfolgt in den Ausbildungseinrichtungen. Sie ist gegliedert in:
Bereich | Einsatzstelle z. B. | Stunden | |
Orientierungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | 400 | |
Pflichteinsätze | Stationäre Akutpflege | Krankenhaus | 400 |
Stationäre Langzeitpflege | Alten- und Pflegeheim | 400 | |
Ambulante Pflege | Ambulanter Pflegedienst | 400 | |
Pädiatrische Versorgung | Kinderklinik | 60-120 | |
Psychiatrische Versorgung | Psychiatrische Klinik | 120 | |
Weitere Einsätze | Hospiz, Beratungsstellen | 80 | |
Vertiefungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | 580 |
Die Theorie- und Praxisausbildung erfolgt verzahnt. Pflegeschule und Ausbildungseinrichtungen arbeiten zusammen.
Aufnahmevoraussetzungen
oder
und
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Weiterbildung
Mit einer i.d.R. 1-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
Mit einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
Bewerbung
Für Ihre Bewerbung benötigen wir:
Anmeldeschluss: 01. März
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Ansprechpartner
Abteilung Pflege
StD'in Annette Mütze-Bopp
annette.muetze-bopp@hksw.de
Stand: Nov. 2019
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