Für die Ausbildung gelten folgende Aufnahmebedingungen:
- Fachschulreife
oder
- Realschulabschluss
oder
- Versetzung nach Klasse 11 (G9) oder in die Klasse 10 (G8) eines Gymnasiums
oder
- Versetzung in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule
oder
- Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
Die Aufnahme erfolgt mit einer halbjährigen Probezeit.