- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
oder
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
und
- ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Ausbildungseinrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.