- Fachhochschulreife
oder
- Mittlerer Bildungsabschluss, d.h. das Abschlusszeugnis der
- zweijährigen Berufsfachschule,
- Realschule,
- Werkrealschule,
- Berufsaufbauschule,
- Versetzungszeugnis in die Klasse 10 (G8) oder Klasse 11 (G9) eines Gymnasiums oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss
und
- Abschlusszeugnis der Berufsschule oder gleichwertiger Bildungsstand
und
- abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich
Für den Fall, dass mehr Bewerber die Aufnahmebedingungen erfüllen als Schulplätze vorhanden sind, findet laut Aufnahmeverordnung ein Auswahlverfahren statt.
Die Aufnahme erfolgt mit einer halbjährigen Probezeit.