SGG
Das sozial- und gesundheitswissenschaftliche Gymnasium (SGG) führt in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland.
Nach Abschluss der Jahrgangsstufe 1 ist in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. einem einjährigen Praktikum der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
In der Eingangsklasse (EK) umfasst der Unterricht ein ganzes Schuljahr. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 (JS1 und JS2) sind in vier halbjährige Kurse gegliedert. Berufsbezogene Fächer sind Pädagogik und Psychologie (Profil Soziales), Gesundheit und Pflege (Profil Gesundheit) und z.B. Sozialmanagement und Sondergebiete der Ernährungswissenschaften.
| 1. Pflichtfächer |
| Deutsch |
| Englisch |
| Geschichte/Gemeinschaftskd. |
| Wirtschaftslehre |
| Religion / Ethik |
| Mathematik |
| Physik (G) / Chemie (S / G) / Biologie (S) |
| Profil Soziales (S): Pädagogik und Psychologie |
| Profil Gesundheit (G): Gesundheit und Biologie |
| Informatik |
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Sport * Ergänzungsfach |
| 2. Wahlpflichtfächer |
| Französisch / Spanisch / Italienisch |
| Bildende Kunst |
| Sozialmanagement |
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Sondergebiete der Ernährungswissenschaften Sondergebiete der Biowissenschaften |
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Seminarkurs |
| 3. Wahlfächer |
| Literatur und Theater |
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Philosophie Wirtschaftslehre |
* Sondergebiete der Ernährungswissenschaften / Sondergebiete der Biowissenschaften / Sozialmanagement
Ein Fach aus dem Wahlpflichtbereich muss gewählt werden.
Arbeitsgemeinschaften sind möglich.
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Abteilung Vollzeit 1 StD David Rudolf |
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- Mittlerer Bildungsabschluss, d.h. das Abschlusszeugnis der
- Gemeinschaftsschule M-Niveau,
- zweijährigen Berufsfachschule,
- Realschule,
- Werkrealschule,
- Berufsaufbauschule,
wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss
oder
- Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9/10 (G8) eines Gymnasiums oder Versetzungszeugnis am Ende von Klasse 10 der Gemeinschaftsschule auf E-Niveau.
Eine Aufnahme ist nur dann möglich, wenn der Schüler / die Schülerin bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für den Fall, dass mehr Bewerber / Bewerberinnen die Aufnahmebedingungen erfüllen als Schulplätze vorhanden sind, findet laut Aufnahmeverordnung ein Auswahlverfahren statt.
Bitte beachten Sie, dass alle Eingangsklassen als Tabletklassen geführt werden.
- Aufnahmeantrag:
- Dieser wird innerhalb des Online-Anmeldeverfahrens generiert (weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://bewo.kultus-bw.de/BewO)
- Folgende Unterlagen sind an der Schule Ihrer ersten Priorität abzugeben:
- Lückenloser, tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
- Beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses bzw. des Versetzungszeugnisses des Gymnasiums. Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ist das Halbjahreszeugnis beizufügen und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses fristgerecht nachzureichen.
Die Bewerbungsfrist endet am 1. März.
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich.
- Ab 27.01.2026
- Registrierung zur Online-Bewerbung unter: https://bewo.kultus-bw.de/
- Dateneingabe und Wahl der Bewerbungsziele
- Online-Änderungen der Bewerberdaten und Bewerbungsziele sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach persönlich bei einer der BewO-Schulen)
- Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags
- Erziehungsberechtigte müssen Aufnahmeantrag unterschreiben
- 01.03.2026 Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrags und zusätzlich erforderlicher Anmeldeunterlagen bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen)
- Bis 25.03.2026 Bewerber/in erhält eine vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten sowie Informationen zum Nachrückverfahren über das Bewerberportal
- Bis 20.07.2026 (10 Uhr) Vorlage der Endnoten bei zuständiger Beruflicher Schule
- 27.07.2026 Information der Bewerber/innen über den angebotenen Schulplatz per Download
- 28.07.2026 Aufnahmetag an Beruflicher Schule mit verbindlicher Annahme des Schulplatzes (persönlich oder durch Vertreter/in)
- 29.07.2026 Aufnahmetag für Nachrücker/innen
Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten, empfiehlt es sich am ersten Schultag (14.09.2026) im Sekretariat Ihrer Wunschschule anzurufen und nach eventuell freigewordenen Plätzen zu fragen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber, die einen Schulplatz erhalten haben, kurzfristig in den Ferien zugunsten beispielsweise eines Ausbildungsplatzes absagen.

