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2BKSP

 

 

AZAV schwarz

Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA 

 

Die Ausbildung am Berufskolleg für Sozialpädagogik führt in drei Jahren zum Abschluss „staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher“.

Die Erzieherausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Ausbildung vermittelt die dazu erforderliche berufliche Handlungskompetenz, die Fach-, Personal- und Sozialkompetenz und verknüpft.

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher können in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen bei Kindern und Jugendlichen tätig sein, z. B. als selbstständige Gruppenerzieher/in,  Leiter/in in Kindergärten, Kindertagesstätten und Krippen, Gruppenleiter/in in Kinder- und Jugendwohnheimen sowie als Mitarbeiter/in in Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

1. Pflichtfächer

Fächer
Deutsch
Englisch
Religionslehre / Religionspädagogik
 
 
Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren
Erziehung und Betreuung gestalten
Bildung und Entwicklung fördern
Bildung und Entwicklung fördern II
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
Sozialpädagogisches Handeln
 
 
2. Wahlpflichtbereich
 
3. Wahlbereich
Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)
Weitere Wahlfächer

Abteilung Sozialpädagogik

OStR'in Sabine Berlinghof

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Sabine Berlinghof
  • Mittlerer Bildungsabschluss und
  • Praktikumsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung und
  • Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder
  • Berufsabschluss Kinderpflege oder einschlägige berufliche Qualifizierung oder 
  • *Fachhochschulreife od. Hochschulreife oder
  • *Abschluss einer sozialpädagogischen mind. 1-jährigen Berufsausbildung oder einer Vollzeitschule oder
  • *Abschluss einer pflegerischen mind. 1-jährigen Berufsausbildung oder einer Vollzeitschule mit mind. 2-stündigem Fach Pädagogik und Psychologie oder
  • *abgeschlossene mind. 2-jährigen Berufsausbildung oder
  • *mind. 2-jährige Vollzeittätigkeit als Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis oder
  • *Führung eines Familienhaushalts mit mind. einem Kind für mind. 3 Jahre

* zusätzlich ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. 

Falls mehr Bewerber als Schulplätze vorhanden sind findet ein Auswahlverfahren statt.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir:

  • Aufnahmeantrag  (siehe unten: "Formulare zum Herunterladen")
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Abschlusszeugnis des mittleren Bildungsabschlusses und
  • Abschlusszeugnis des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder
  • Sonstige Zeugnisse und Nachweise entsprechend der Aufnahmevoraussetzungen

Zeugnisse sind als beglaubigte Kopien vorzulegen.

Die Bewerbung richten Sie an:

Helen-Keller-Schule

Heinestr. 12, 69469 Weinheim

Hinweis: In den Praktikumseinrichtungen ist i.d.R. ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen

Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.

Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich.

Die zweijährige schulische Ausbildung des Berufskollegs für Sozialpädagogik endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einer   schriftlichen und einer mündlichen Prüfung und einer Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch besteht. An die abgeschlossene schulische Ausbildung schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozial-pädagogischen Einrichtung an, das mit einem Kolloquium endet.

Die gesamte Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn nach dem Bestehen der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung auch das Berufspraktikum erfolgreich absolviert wurde.

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichtes in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik möglich.

Mit der abgeschlossenen Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin besteht die Möglichkeit der berufsbegleitenden Zusatzqualifikation für Praxisanleiter/innen in Erziehungsberufen oder  Arbeit mit Kindern unter drei Jahren.