Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Die Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz führt in drei Jahren zum Abschluss „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“.
Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag (Ausbildungsvergütung) mit einer Kindertageseinrichtung abschließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Die Ausbildung vermittelt die dazu erforderliche berufliche Handlungskompetenz, die Fach-, Personal- und Sozialkompetenz verknüpft.