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1BKSP

Das 1BKSP bereitet in einem Jahr zielführend auf die Ausbildung staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher vor. Die Schülerinnen und Schüler erwerben erste reflektierte Erfahrungen im Berufsfeld Sozialpädagogik und grundlegende berufliche Handlungskompetenz.

Mit Blick auf die Anforderungen von Ausbildung und Beruf wird auch die eigene Personal- und Sozialkompetenz weiter entwickelt und die Berufsmotivation gefestigt.

Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik berechtigt zum Eintritt in das zweijährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP) und das dreijährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (praxisintegriert).

Pflichtbereich

Fächer
Religionslehre / Religionspädagogik
Deutsch
Englisch

Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren
Erziehung u. Betreuung gestalten
Bildung u. Entwicklung fördern I
Bildung u. Entwicklung fördern II
Sozialpädagogisches Handeln

Wahlpflichtbereich

Abteilung Sozialpädagogik

OStR'in Sabine Berlinghof

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Sabine Berlinghof

1. Mittlerer Bildungsabschluss, d.h. das Abschlusszeugnis der

- zweijährigen Berufsfachschule,

- Realschule,

- Werkrealschule,

- Berufsaufbauschule,

- Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule,

- bzw. das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 (G8) oder Klasse 11 (G9) eines Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand und


2. Praktikumsvereinbarung mit einer Tageseinrichtung für Kinder

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Für den Fall, dass mehr Bewerber die Aufnahmebedingungen erfüllen als Schulplätze vorhanden sind, findet laut Aufnahmeverordnung ein Auswahlverfahren statt.

Die Schülerinnen und Schüler absolvieren an durchschnittlich drei Tagen pro Woche eine theoretische Ausbildung an der Schule. An durchschnittlich zwei Tagen pro Woche erfolgt eine praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Hinweis: In den Praktikumseinrichtungen ist i.d.R. ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir:

  • Aufnahmeantrag: Dieser wird innerhalb des Online-Anmeldeverfahrens generiert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://bewo.kultus-bw.de/BewO

Folgende Unterlagen sind an der Schule Ihrer ersten Priorität abzugeben:

  • Lückenloser, tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
  • Beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses bzw. des Versetzungszeugnisses des Gymnasiums. Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ist das Halbjahreszeugnis beizufügen und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses fristgerecht nachzureichen.
  • Praktikumsvereinbarung (Homepage der HKS)

Die Bewerbungsfrist endet am 1. März. 

Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.

  • Ab 28.01.2025
    • Registrierung zur Online-Bewerbung unter: https://bewo.kultus-bw.de/
    • Dateneingabe und Wahl der Bewerbungsziele
    • Online-Änderungen der Bewerberdaten und Bewerbungsziele sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach persönlich bei einer der BewO-Schulen)
    • Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags
    • Erziehungsberechtigte müssen Aufnahmeantrag unterschreiben
  • 01.03.2025 Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrags und zusätzlich erforderlicher Anmeldeunterlagen bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen)
  • Bis 25.03.2025 Bewerber/in erhält eine vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten sowie Informationen zum Nachrückverfahren über das Bewerberportal
  • Bis 21.07.2025 (10 Uhr) Vorlage der Endnoten bei zuständiger Beruflicher Schule
  • 28.07.2025 Information der Bewerber/innen über den angebotenen Schulplatz per Download
  • 29.07.2025 Aufnahmetag an Beruflicher Schule mit verbindlicher Annahme des Schulplatzes (persönlich oder durch Vertreter/in)
  • 30.07.2025 Aufnahmetag für Nachrücker/innen

Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten, empfiehlt es sich am ersten Schultag (15.09.2025) im Sekretariat Ihrer Wunschschule anzurufen und nach eventuell freigewordenen Plätzen zu fragen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber, die einen Schulplatz erhalten haben, kurzfristig in den Ferien zugunsten beispielsweise eines Ausbildungsplatzes absagen.