3BFP
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Mit der im neuen Pflegeberufegesetz geregelten generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum neuen Berufsbild „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung
befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Alle Versorgungsbereiche, ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen generalistischen Pflegeausbildung offen.
Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Im 3. Jahr der Ausbildung ist an der Helen-Keller-Schule bei ausreichender Bewerberzahl eine Fokussierung auf den Berufsabschluss „Altenpflegerin / Altenpfleger“ möglich.
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Abteilung Pflege StD'in Annette Mütze-Bopp
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3 Jahre in Vollzeit, gegliedert in 2.100 Stunden theoretischem und fachpraktischem Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Theorieausbildung (theoretischer und fachpraktischer Unterricht) im Umfang von 2.100 Stunden findet an der Helen-Keller-Schule statt.
Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden erfolgt in den Ausbildungseinrichtungen. Sie ist gegliedert in:
| Bereich | Einsatzstelle z. B. | |
| Orientierungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | |
| Pflicht- Einsätze |
Stationäre Akutpflege | Krankenhaus |
| Stationäre Langzeitpflege | Alten- und Pflegeheim | |
| Ambulante Pflege | Ambulanter Pflegedienst | |
| Pädiatrische Versorgung | Kinderklinik | |
| Psychiatrische Versorgung | Psychiatrische Klinik | |
| Weitere Einsätze | Hospiz, Beratungsstellen | |
| Vertiefungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | |
Die Theorie- und Praxisausbildung erfolgt verzahnt. Pflegeschule und Ausbildungseinrichtungen arbeiten zusammen.
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
oder
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
und
- ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Ausbildungseinrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir:
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
- zum Abschluss der Ausbildung ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
Anmeldeschluss: 01. März
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Mit einer i.d.R. 1-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
- Praxisanleitung für Pflegeberufe
Mit einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
- Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit


