3BFP
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Mit der im neuen Pflegeberufegesetz geregelten generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum neuen Berufsbild „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung
befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Alle Versorgungsbereiche, ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen generalistischen Pflegeausbildung offen.
Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Im 3. Jahr der Ausbildung ist an der Helen-Keller-Schule bei ausreichender Bewerberzahl eine Fokussierung auf den Berufsabschluss „Altenpflegerin / Altenpfleger“ möglich.
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Abteilung Pflege StD'in Annette Mütze-Bopp
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3 Jahre in Vollzeit, gegliedert in 2.100 Stunden theoretischem und fachpraktischem Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Theorieausbildung (theoretischer und fachpraktischer Unterricht) im Umfang von 2.100 Stunden findet an der Helen-Keller-Schule statt.
Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden erfolgt in den Ausbildungseinrichtungen. Sie ist gegliedert in:
| Bereich | Einsatzstelle z. B. | |
| Orientierungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | |
| Pflicht- Einsätze |
Stationäre Akutpflege | Krankenhaus |
| Stationäre Langzeitpflege | Alten- und Pflegeheim | |
| Ambulante Pflege | Ambulanter Pflegedienst | |
| Pädiatrische Versorgung | Kinderklinik | |
| Psychiatrische Versorgung | Psychiatrische Klinik | |
| Weitere Einsätze | Hospiz, Beratungsstellen | |
| Vertiefungseinsatz | Ausbildungseinrichtung | |
Die Theorie- und Praxisausbildung erfolgt verzahnt. Pflegeschule und Ausbildungseinrichtungen arbeiten zusammen.
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
oder
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
und
- ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Ausbildungseinrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Für die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachperson bedarf es keinem persönlichen Bewerbungsgespräch an unserer Schule. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage der vollständigen Einreichung aller erforderlichen Unterlagen:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Anmeldeformular Abteilung Pflege (hier klicken)
- Beglaubigte/s Abschlusszeugnis/se der bisher besuchten Schule/n
- Bei ausländischen Zeugnissen: Beglaubigte Anerkennung nach deutschen Bestimmungen
- Beglaubigter Nachweis des Sprachniveaus B2 (bei Nicht-Muttersprachler*innen)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Nachweis des Masernschutzes
- Führungszeugnis (kann nachgereicht werden; früheste Beantragung ab 01.05., muss spätestens bis 01.07. vorliegen oder eine Bescheinigung der Beantragung vorgelegt werden)
Darüber hinaus ist ein Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner oder eine Bescheinigung, dass eine Einrichtung einen Ausbildungsvertrag zum 01.08. mit Ihnen abschließen wird, erforderlich.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Schulplatz bestätigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze begrenzt sind. Ist die maximale Kapazität erreicht, können keine weiteren Bewerbungen berücksichtigt werden.
Bitte stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über die digitale Anmeldefunktion „Jetzt online anmelden“ ein. Die beglaubigten Unterlagen sind zusätzlich entweder postalisch einzureichen oder persönlich bei uns abzugeben. Eine ausschließlich digitale Einreichung der Beglaubigungen ist nicht ausreichend.
Anmeldeschluss: 01. März
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Mit einer i.d.R. 1-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
- Praxisanleitung für Pflegeberufe
Mit einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur
- Fachkraft für Gerontopsychiatrie
- Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit


