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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA 

 

Mit der im neuen Pflegeberufegesetz geregelten generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum neuen Berufsbild „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung

befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Alle Versorgungsbereiche, ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen generalistischen Pflegeausbildung offen.

Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.

Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Im 3. Jahr der Ausbildung ist an der Helen-Keller-Schule bei ausreichender Bewerberzahl eine Fokussierung auf den Berufsabschluss „Altenpflegerin / Altenpfleger“ möglich.

Abteilung Pflege

StD'in Annette Mütze-Bopp

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Annette Mütze-Bopp

3 Jahre in Vollzeit, gegliedert in 2.100 Stunden theoretischem und fachpraktischem Unterricht und 2.500 Stunden praktische Ausbildung.

Theorieausbildung (theoretischer und fachpraktischer Unterricht) im Umfang von 2.100 Stunden findet an der Helen-Keller-Schule statt.

Praktische Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden erfolgt in den Ausbildungseinrichtungen. Sie ist gegliedert in:

Bereich Einsatzstelle z. B.
Orientierungseinsatz Ausbildungseinrichtung
Pflicht-
Einsätze
Stationäre Akutpflege Krankenhaus
Stationäre Langzeitpflege Alten- und Pflegeheim
Ambulante Pflege Ambulanter Pflegedienst
Pädiatrische Versorgung Kinderklinik
Psychiatrische Versorgung Psychiatrische Klinik
Weitere Einsätze Hospiz, Beratungsstellen
Vertiefungseinsatz Ausbildungseinrichtung

 

Die Theorie- und Praxisausbildung erfolgt verzahnt. Pflegeschule und Ausbildungseinrichtungen arbeiten zusammen.

  • Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand

oder

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpflegehelfer/in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

und

  • ein Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Ausbildungseinrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein ärztliches Zeugnis
  • zum Abschluss der Ausbildung ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis

Anmeldeschluss: 01. März

Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.

Mit einer i.d.R. 1-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur

  • Praxisanleitung für Pflegeberufe

Mit einer mindestens 2-jährigen einschlägigen Berufstätigkeit besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zur

  • Fachkraft für Gerontopsychiatrie
  • Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit