Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Mit der im neuen Pflegeberufegesetz geregelten generalistischen Pflegeausbildung werden die drei bisherigen Pflegefachberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zum neuen Berufsbild „Pflegefachfrau/ Pflegefachmann“ zusammengeführt. Die generalistische Ausbildung
befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Alle Versorgungsbereiche, ob Krankenhaus, Kinderkrankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst, stehen den Auszubildenden nach einer abgeschlossenen generalistischen Pflegeausbildung offen.
Der generalistische Berufsabschluss ist in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt.