- Mittlerer Bildungsabschluss, d.h. das Abschlusszeugnis der
- Gemeinschaftsschule M-Niveau,
- zweijährigen Berufsfachschule,
- Realschule,
- Werkrealschule,
- Berufsaufbauschule,
wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss
oder
- Versetzungszeugnis am Ende der Klasse 10 (G9) bzw. Klasse 9/10 (G8) eines Gymnasiums oder Versetzungszeugnis am Ende von Klasse 10 der Gemeinschaftsschule auf E-Niveau.
Eine Aufnahme ist nur dann möglich, wenn der Schüler / die Schülerin bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für den Fall, dass mehr Bewerber / Bewerberinnen die Aufnahmebedingungen erfüllen als Schulplätze vorhanden sind, findet laut Aufnahmeverordnung ein Auswahlverfahren statt.
Bitte beachten Sie, dass alle Eingangsklassen als Tabletklassen geführt werden.