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Ziel der Ausbildung

 

 

AZAV schwarz

Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA 

 

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des „Direkteinstiegs Kita“ richtet sich an Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Personen, die neben einer Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss, eine Fachhochschulreife oder ein Abitur nachweisen können, wird zudem die Möglichkeit eröffnet, sich parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorzubereiten. In Kindertageseinrichtungen und der Ganztagsbetreuung wirken Absolventinnen und Absolventen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit. Wird die Schulfremdenprüfung als Erzieherin oder Erzieher erfolgreich abgeschlossen, können darüber hinaus Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben selbstständig und eigenverantwortlich übernommen werden. Eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2 ist vorgesehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.