Sozialpädagogische Assistenz:
1. Zeugnis der Hauptschulreife
sowie
2. Der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre)
und
3. Arbeitsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
Sozialpädagogische Assistenz inkl. Schulfremdenprüfung:
Statt 1.:
• mittleren Bildungsabschluss oder
• eine Fachhochschulreife oder
• Abitur
2. + 3. s. sozialpädagogische Assistenz
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.