- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes und
- Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.