Die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe schießt mit einer schriftlichen Prüfung im Lernbereich „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
Die bestandene Abschlussprüfung zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintrag berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in“.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt das Regierungspräsidium.