- abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in und
- eine einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Diese Zeit kann bis zur Hälfte während des Besuches der Fachschule abgeleistet werden und
- eine einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und
- Arbeitsvertrag über die erforderlichen Praxisstunden mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.