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Aufnahmevoraussetzungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Heilerziehungspfleger/in und
  • eine einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren. Diese Zeit kann bis zur Hälfte während des Besuches der Fachschule abgeleistet werden und
  • eine einschlägige Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und
  • Arbeitsvertrag über die erforderlichen Praxisstunden mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.